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Samstag, 31. Januar 2026

Drei starke Frauen - von vielen: Witwen und Laiin

 Ja, St. Elisabeth von Ungarn (1207–1231) war unter kanonischem Aspekt bis zu ihrem Tod eine Laiin, genauer eine weltliche Terziarin (Secular Third Order) des hl. Franziskus.[1] [7]

Als Landgräfin verheiratet mit Ludwig IV. von Thüringen (gest. 1227), Mutter dreier Kinder, führte sie zunächst ein Laienleben mit intensiver Frömmigkeit, Werken der Barmherzigkeit und franziskanischer Spiritualität unter der Leitung von P. Rodeger und später Konrad von Marburg.[1] [7] Nach der Vertreibung durch ihren Schwager Heinrich Raspe (1227) gründete sie in Marburg ein Hospital für 28 Kranke, half täglich 900 Armen, lebte in extremer Armut und Buße, folgte der Third-Order-Regel (Gebet, Fasten, Almosen), legte aber keine feierlichen Gelübde (Armut, Keuschheit, Gehorsam) ab und blieb im Weltstand – ohne Klausur oder monastische Profess.[1] [8] [9] Der Regular Third Order (mit Profess) entstand erst später und galt nicht für sie.[1]

Kanonisch (vgl. CIC 1983 Can. 573–606) fehlte ihr der Status einer Religiösen; sie war eine fromme Laiin, deren Heiligkeit in der Nachfolge Christi „in der Welt“ lag. Papst Gregor IX. kanonisierte sie 1235 als Vorbild für Terziaren.[7]

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Ja, St. Elisabeth von Thüringen (1207–1231, auch „Elisabeth von Ungarn“ genannt) war unter kanonischem Aspekt bis zu ihrem Tod eine Laiin, konkret eine weltliche Terziarin (Secular Third Order) des hl. Franziskus.

Als Landgräfin, Ehefrau und Witwe lebte sie nach dem Tod ihres Mannes Ludwig IV. (1227) in extremer Armut und Buße, gründete ein Hospital in Marburg und pflegte Kranke, folgte der Terziarenregel (Gebet, Fasten, Almosen), legte jedoch keine feierlichen Gelübde der Evangelischen Räte ab und blieb im Weltstand ohne Klausur oder monastische Profess (vgl. CIC 1983 Can. 573 §2: Religiöse durch öffentliche, feierliche Profess). Der Regular Third Order mit Profess entstand später und galt nicht für sie. Papst Gregor IX. kanonisierte sie 1235 als Vorbild für Laienheiligkeit.

Zusammenfassung: Kanonisch Laiin im franziskanischen Laienstand, deren Heiligkeit in der Nachfolge Christi „in der Welt“ lag.[1] [2]

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Ja, St. Elisabeth von Portugal (1271–1336) war unter kanonischem Aspekt bis zu ihrem Tod eine Laiin, speziell eine weltliche Terziarin (Secular Third Order) des hl. Franziskus.

Als Witwe König Diniz’ I. (gest. 1325) trat sie dem Dritten Orden bei und führte ein Leben strenger Buße, des Gebets (volles Stundengebet), Fastens und intensiver Barmherzigkeit: Sie baute Spitäler und Almosenhäuser, versorgte Kranke und Arme, blieb jedoch im Weltstand mit Hofstaat und Freiheit, ohne Klausur oder Gemeinschaftsleben.[1] Der Secular Third Order ist für Laien „living in the world“ konzipiert, die eine Regel (Gebet, Fasten, Almosen) befolgen, ohne feierliche Profess der Evangelischen Räte (Armut, Keuschheit, Gehorsam).[2] [8] Kanonisch (vgl. CIC 1983 Can. 573 §2: Religiöse durch öffentliche Profess; Can. 303 für Säkularinstitute) behielt sie ihren Laienstatus – analog zu St. Elisabeth von Ungarn.[7]

Der Regular Third Order (mit Profess und Gemeinschaft) passt nicht: Er entstand später und galt für Klöster.[2] Ihre Heiligkeit lag in der Nachfolge Christi als fromme Laiin.[1]

Zusammenfassung: Bleibend Laiin, Vorbild für Terziaren im Weltleben.[8]

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Ja, Santa Francesca Romana (1384–1440) war unter kanonischem Aspekt bis zu ihrem Tod eine Laiin.

Sie emittierte am 15. August 1425 mit neun Gefährtinnen die solenne Oblation und gründete die Benedictine Oblate Congregation von Tor de’ Specchi (approbiert 1433 von Eugen IV.), folgte der Benediktsregel, lebte aber ohne formale monastische Profess (keine feierlichen Gelübde von Stabilität, Conversio morum oder Gehorsam) und ohne strenge Klausur.[1] [5] Die Oblatinnen waren „not, in the strict sense, nuns“: Sie behielten Laienstatus, konnten Eigentum besitzen, heiraten oder austreten, widmeten sich Gebet, Kontemplation und Werken der Barmherzigkeit als Laiengemeinschaft.[5] Nach dem Tod ihres Mannes (1436) wurde sie als Superioress Priorin, blieb jedoch kanonisch keine Religiöse im Sinn des status perfectionis (vgl. CIC 1983 Can. 573 §2: öffentliche Profess für Religiöse).[1] [12]

Ihre Heiligkeit (kanonisiert 1608) wurzelt in diesem radikalen Laienleben der Nachfolge Christi.[1]

Zusammenfassung: Kanonisch Laiin in oblationsgebundener Gemeinschaft, Vorläuferin säkularer Institute.[5]

Sonntag, 18. Februar 2018

Predigt zum Ersten Fastensonntag

Erster Fastensonntag (18.1.2018, Konventamt St. Ottlien)
P. Willibrord Driever
Am Aschermittwoch haben wir die Fastenzeit begonnen.
Sie heißt eigentlich „österliche Bußzeit“.
Damit wird ein wichtiger Akzent gesetzt und die Richtung angezeigt.
Wie auf einem Pilgerweg bewegen wir uns in Richtung Ostern.
Das Ostergeheimnis ist die Feier von Tod und Auferstehung des Herrn.
Dieses Ostergeheimnis ist die Mitte unseres Glaubens.
Es gibt eine Liturgiefeier, in der wir die Stationen von Tod und Auferstehung des Herrn feiern.
Es ist ein Gottesdienst, der sich über drei Tage erstreckt.
Diese eine Liturgiefeier beginnt mit der Feier vom Abendmahl am Gründonnerstag, geht über den Karfreitag und kommt zur Hochform in der Feier der Ostervigil, der Feier der Osternacht.
In den ersten Jahrhunderten der Kirchengeschichte war die Ostervigil der Termin für die Taufe schlechthin.
Eine Erinnerung an diese alte Praxis ist die Erneuerung des Taufversprechens in der Ostervigil.
Diese Erneuerung des Taufversprechens hat zwei Teile oder zwei Dimensionen:
1)    Die dreifache Absage:
an den Satan, um in der Freiheit der Kinder Gottes leben zu können.
Die Absage an seiner Bosheit, damit es nicht Macht über uns gewinnt.
Und die Absage an seine Verlockungen zur Sünde.
Und wir antworten: ICH widersage
2)    Und der zweite Teil oder die zweite Dimension:
Das dreifache Glaubensbekenntnis an den dreifaltigen Gott.
Und wir antworten: ICH glaube.
So ist es auch bei der Taufe.
Wahrscheinlich wurden wir alle als Kinder getauft, damals hatten unsere Eltern an unserer Stelle das Taufversprechen abgelegt.
In der Ostervigil haben wir die Möglichkeit, dieses Versprechen ganz persönlich nachzuholen.
In der Präfation für die Fastenzeit heißt es:
„Du mahnst uns in dieser Zeit der Buße zum Gebet und zu Werken der Liebe,
du rufst uns zur Feier der Geheimnisse, die in uns die Gnade der Kindschaft erneuern.“
Welche Kindschaft? --- Unsere Gotteskindschaft!
Und die österliche Bußzeit mit ihren Sonntagen und den Lesungen will uns eine Hilfe sein, bei unserer Vorbereitung auf die Erneuerung unseres Taufversprechens.
Die Erste Lesung aus dem AT, aus dem Buch Genesis:
Erzählt von den verheerenden Folgen der Sintflut und von dem Bundesschluss.
Nach der Sintflut hat Gott mit Noach und mit der ganzen Menschheit einen Bund geschlossen.
Gottes Bund mit Noach eröffnet den Menschen eine neue Zukunft.
Die zweite Lesung aus dem NT, aus dem 1. Petrusbrief:
Petrus spricht von der Taufe als dem Gegenbild der Sintflut.
Die Rettung durch die Flut hindurch wurde Sinnbild für die Taufe.
So wie in der Sintflut die Bosheit vernichtet wurde,
so schenkt die Taufe das göttliche Leben, die Tugenden Glaube, Hoffnung und Liebe, sie schenkt den Heiligen Geist.
Die Taufe orientiert uns auf Christus hin und befähigt uns zu einem Christus-gemäßen Leben.
Im Evangelium hat Christus dies bestätigt und hat zwei Realitäten angesagt:
1)    die Zeit ist erfüllt,
2)    das Reich Gottes ist da.
Und er hat dann zwei Einladungen ausgesprochen oder zwei Forderungen gestellt:
1)    glaubt dieser guten Nachricht
2)    und ändert entsprechend euer Leben.
Dabei wird es an Versuchungen nicht fehlen.
Aber Christus macht die teuflische List des Versuchers zunichte
und lässt uns die Bosheit des Feindes durchschauen.
Darum bitten wir am Schluss der Heiligen Messe: Stärke uns mit jedem guten Wort, das aus deinem Mund hervorgeht.
Es ist immer das selbe, und eigentlich ganz einfach –  in der Sache, nicht in ihrer Realisierung: es geht nämlich immer um: Nachfolge Jesu oder christliche Existenz oder christus-gemäßes Leben – nennen Sie es, wie sie wollen.
Es ist ein Leben aus der Taufgnade. Dazu hat Gott schon alles gegeben: die heilig-machende Gnade; sie befähigt uns zu einem christlichen Leben.
Zwei Beispiele:
·        Die sakramentale Ehe ist nur zwischen zwei Getauften möglich.
·        Die monastische Profess kann nur von einem Getauften abgelegt werden.
Aber wir haben dieses Geschenk der Taufgnade noch nicht angenommen,
Wir haben den Taufbund noch nicht persönlich ratifiziert.
oder bildlich: wir haben das Geschenk noch nicht ausgepackt.
Und darum kann der Heilige Geist in uns noch nicht so richtig wirken.
Er manipuliert uns nicht. Er wartet auf unsere Zustimmung, auf unsere Einladung.
Eine solche bewusste Entscheidung für die Taufe können wir setzen durch die Tauferneuerung.
Und dazu lädt die Kirche uns ein
-         in der Ostervigil
-         und jetzt in dieser Vorbereitungszeit der österlichen Bußzeit.
Wiederum aus der Präfation von der Fastenzeit:
„Denn jedes Jahr schenkst du, Gott, deinen Gläubigen die Gnade, das Osterfest in der Freude des Heiligen Geistes zu erwarten.“

Gehen wir diesen österlichen Pilgerweg in der Freude des Heiligen Geistes auf das diesjährige Osterfest zu.