Ja, St. Elisabeth von Ungarn (1207–1231) war unter kanonischem Aspekt bis zu ihrem Tod eine Laiin, genauer eine weltliche Terziarin (Secular Third Order) des hl. Franziskus.[1] [7]
Als Landgräfin verheiratet mit Ludwig IV. von Thüringen
(gest. 1227), Mutter dreier Kinder, führte sie zunächst ein Laienleben mit
intensiver Frömmigkeit, Werken der Barmherzigkeit und franziskanischer
Spiritualität unter der Leitung von P. Rodeger und später Konrad von
Marburg.[1] [7] Nach der Vertreibung durch ihren Schwager Heinrich Raspe (1227)
gründete sie in Marburg ein Hospital für 28 Kranke, half täglich 900 Armen,
lebte in extremer Armut und Buße, folgte der Third-Order-Regel (Gebet, Fasten,
Almosen), legte aber keine feierlichen Gelübde (Armut, Keuschheit, Gehorsam) ab
und blieb im Weltstand – ohne Klausur oder monastische Profess.[1] [8] [9] Der
Regular Third Order (mit Profess) entstand erst später und galt nicht für
sie.[1]
Kanonisch (vgl. CIC 1983 Can. 573–606) fehlte ihr der Status
einer Religiösen; sie war eine fromme Laiin, deren Heiligkeit in der Nachfolge
Christi „in der Welt“ lag. Papst Gregor IX. kanonisierte sie 1235 als Vorbild
für Terziaren.[7]
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Ja, St. Elisabeth von Thüringen (1207–1231, auch „Elisabeth
von Ungarn“ genannt) war unter kanonischem Aspekt bis zu ihrem Tod eine Laiin,
konkret eine weltliche Terziarin (Secular Third Order) des hl. Franziskus.
Als Landgräfin, Ehefrau und Witwe lebte sie nach dem Tod
ihres Mannes Ludwig IV. (1227) in extremer Armut und Buße, gründete ein
Hospital in Marburg und pflegte Kranke, folgte der Terziarenregel (Gebet,
Fasten, Almosen), legte jedoch keine feierlichen Gelübde der Evangelischen Räte
ab und blieb im Weltstand ohne Klausur oder monastische Profess (vgl. CIC 1983
Can. 573 §2: Religiöse durch öffentliche, feierliche Profess). Der Regular
Third Order mit Profess entstand später und galt nicht für sie. Papst Gregor
IX. kanonisierte sie 1235 als Vorbild für Laienheiligkeit.
Zusammenfassung: Kanonisch Laiin im franziskanischen
Laienstand, deren Heiligkeit in der Nachfolge Christi „in der Welt“ lag.[1] [2]
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Ja, St. Elisabeth von Portugal (1271–1336) war unter
kanonischem Aspekt bis zu ihrem Tod eine Laiin, speziell eine weltliche
Terziarin (Secular Third Order) des hl. Franziskus.
Als Witwe König Diniz’ I. (gest. 1325) trat sie dem Dritten
Orden bei und führte ein Leben strenger Buße, des Gebets (volles Stundengebet),
Fastens und intensiver Barmherzigkeit: Sie baute Spitäler und Almosenhäuser,
versorgte Kranke und Arme, blieb jedoch im Weltstand mit Hofstaat und Freiheit,
ohne Klausur oder Gemeinschaftsleben.[1] Der Secular Third Order ist für Laien
„living in the world“ konzipiert, die eine Regel (Gebet, Fasten, Almosen)
befolgen, ohne feierliche Profess der Evangelischen Räte (Armut, Keuschheit,
Gehorsam).[2] [8] Kanonisch (vgl. CIC 1983 Can. 573 §2: Religiöse durch
öffentliche Profess; Can. 303 für Säkularinstitute) behielt sie ihren
Laienstatus – analog zu St. Elisabeth von Ungarn.[7]
Der Regular Third Order (mit Profess und Gemeinschaft) passt
nicht: Er entstand später und galt für Klöster.[2] Ihre Heiligkeit lag in der
Nachfolge Christi als fromme Laiin.[1]
Zusammenfassung: Bleibend Laiin, Vorbild für Terziaren im
Weltleben.[8]
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Ja, Santa Francesca Romana (1384–1440) war unter
kanonischem Aspekt bis zu ihrem Tod eine Laiin.
Sie emittierte am 15. August 1425 mit neun Gefährtinnen
die solenne Oblation und gründete die Benedictine Oblate
Congregation von Tor de’ Specchi (approbiert 1433 von Eugen IV.), folgte der
Benediktsregel, lebte aber ohne formale monastische Profess (keine
feierlichen Gelübde von Stabilität, Conversio morum oder Gehorsam) und ohne
strenge Klausur.[1] [5] Die Oblatinnen waren
„not, in the strict sense, nuns“: Sie behielten Laienstatus, konnten Eigentum
besitzen, heiraten oder austreten, widmeten sich Gebet, Kontemplation und
Werken der Barmherzigkeit als Laiengemeinschaft.[5] Nach
dem Tod ihres Mannes (1436) wurde sie als Superioress Priorin, blieb jedoch
kanonisch keine Religiöse im Sinn des status perfectionis (vgl. CIC 1983 Can.
573 §2: öffentliche Profess für Religiöse).[1] [12]
Ihre Heiligkeit (kanonisiert 1608) wurzelt in diesem
radikalen Laienleben der Nachfolge Christi.[1]
Zusammenfassung: Kanonisch Laiin in
oblationsgebundener Gemeinschaft, Vorläuferin säkularer Institute.[5]