Dienstag, 27. Mai 2025

Ablass - Segen - Exerzitien

Eine (als Zoom registrierte) Katechese über den Ablass und über den sogenannten Päpstlichen Segen zum Abschluß von Exerzitien, hier zum Abschluss der 30wöchigen Exerzitien bei Injigo am Montag, 19. Mai 2025.

Pater Dr. Willibrord Driever OSB, Rom – St. Ottilien

 

Liebe Freunde,

am Ende von Exerzitien gewährt die Kirche den Ablass.

Was ist der Ablass nicht?

Er ist nicht die Vergebung der Sünden.

Was ist dann der Ablass?

Um den Ablass zu verstehen, muss man unterscheiden zwischen einer Tat und den Folgen der Tat, den Konsequenzen.

So auch bei der Sünde,

da ist die Sünde als eine Tat und da sind die Folgen der Sünden, die Konsequenzen, z. B. die schlechten Gewohnheiten. Das sind die sogenannten Sündenstrafen. Dieser Begriff ist problematisch; denn bei „Strafen“ denken wir an Bestrafungen, die wir als Kinder erhielten, wenn wir etwas Unrechtes getan hatten. Und das tut Gott ja gerade nicht, er legt uns keine Bestrafungen auf, sondern hier sind es einfach die natürlichen Folgen der Taten, die wir begangen haben.

Die Sünden werden in der Beichte vergeben von Gott aufgrund unserer Reue.

Was bleibt, das sind die Folgen der Sünden, die schlechten Gewohnheiten, die wir uns durch fortgesetzte Handlungen angeeignet haben. Diese Folgen müssen abgearbeitet werden. Und das ist nicht einfach.

Wie geschieht das Abarbeiten?

Indem wir die den Lastern entgegengesetzten Tugenden einüben. Dabei helfen uns die guten Werke, die Werke der Nächstenliebe, die ehrlich gemeinten Gebete, die von Herzen kommen, auch das geduldige Annehmen von Kreuz und Leid und das geduldige Ertragen von Leiden und Prüfungen aller Art. Das ist also ein Prozess der Reinigung.

Wo geschieht das?

Das geschieht zunächst mal hier auf Erden. Und wenn wir Zeit unseres Lebens damit nicht fertig geworden sind, dann geht dieser Prozess weiter – im Fegefeuer, in diesem Zustand der Reinigung.

Übrigens: auch das Fegefeuer ist kein Ort der Bestrafung, so eine kleine Mini-Hölle; sondern ein Ort der Reinigung. Die Seele auf dem Weg in den Himmel stürzt sich in diese Reinigung, um so fähig zu werden, in die Herrlichkeit eingehen zu können.

Und da kommt uns die Kirche entgegen und hilft uns.

Sie hilft uns dabei, unsere schlechten Neigungen zu überwinden.

Sie sagt: Wenn du bestimmte Bedingungen erfüllst, dann schenke ich dir den Nachlass der Sündenstrafen, der Sündenfolgen.

Wie kann das die Kirche tun?

Indem die Kirche aus dem Gnadenschatz schöpft.

Was ist das denn: der Gnadenschatz?

Das sind nicht die Kunstschätze in den vatikanischen Museen.

Der Gnadenschatz besteht in dem unendlichen und unerschöpflichen Wert, den bei Gott die Sühneleistungen und Verdienste Jesu Christi haben, die dargebracht wurden, damit die gesamt Menschheit von der Sünde frei werde und zur Gemeinschaft mit dem Vater gelange. Der Gnadenschatz ist Christus selber.

Außerdem gehört dazu auch der stets neue Wert, den die Gebete und guten Werker der Gottesmutter und aller Heiligen besitzen. Sie dem Herrn gefolgt, haben sich geheiligt. So haben sie ihr eigenes Heil gewirkt und dadurch auch zum Heil ihrer Brüder in der Einheit des mystischen Leibes beigetragen (KKK 1474-1477).

Und warum kann die Kirche aus dem Gnadenschatz schöpfen?

Sie kann daraus schöpfen aufgrund ihrer Gewalt zu binden und zu lösen; der Stifter Kirche, Jesus Christus, hat Petrus und damit der Kirche diese Vollmacht anvertraut.

Und was sind die Bedingungen, die wir dabei erfüllen müssen?

Zunächst: dabei geht es nicht nur um die äußeren Bedingungen, sondern ganz besonders um unsere geistliche Haltung, die damit verbunden sein sollte; wenn diese innere Gesinnung fehlen würde, dann würden wir in den Aberglauben und in magisches Denken verfallen.

Also hier jetzt die vier Bedingungen und die damit verbundenen inneren Haltungen:

Innere Haltung

Kommt zum Ausdruck in:

Die Erkenntnis meiner Sünden und die reuige Umkehr zum himmlischen Vater

1.  1. In der heiligen Beichte, 8 Tage vorher oder nachher

Mein Wunsch, mich liebend mit dem Herrn zu verbinden und ihn als die Fülle der Gnaden zu empfangen, mich stärken zu lassen auf meinem geistlichen Weg in der Nachfolge Christi

2. 2. In der  andächtigen und würdigen Mitfeier der heiligen Messe und im Empfang der Heiligen Eucharistie

Durch jede Sünde habe ich mich mehr oder weniger von der Gemeinschaft der Kirche getrennt, auch wenn mir das in diesen Dimensionen nicht bewusst war und ich es so nicht gewollt habe. Aber es ist geschehen. Darum braucht es nach meiner Trennung von der Gemeinschaft der Kirche auch wieder meine Rückkehr in diese Gemeinschaft.

3.   3. In den vorgeschriebenen Gebeten in der „Meinung des Heiligen Vaters“, meist das Vaterunser, Ave, Glaubensbekenntnis. Dabei geht es nicht um die privaten Meinungen und Ideen des jeweiligen Papstes, sondern um die Anliegen der Kirche.

 

4.   4. Das Ablass-Werk, und das können sehr viele Werke sein, von denen das eine oder andere ausgewählt werden kann. Nach dem Doppelgebot der Gottesliebe und der Nächstenliebe können wir diese Werke einteilen in:

a) Gebete und Andachten: z. B. halbe Stunde Anbetung, Bibel, Rosenkranz, Kreuzweg, Litaneien.

b) Besonders Werke der Nächstenliebe, die sieben leiblichen Werke der Barmherzigkeit: Hungrige speisen, Durstige tränken, Nackte bekleiden, Fremde beherbergen, Kranke pflegen, Gefangene besuchen, Tote begraben) nach dem Matthäus-Evangelium. Alte Menschen, Behinderte besuchen: wenn wir das tun mit den üblichen geistlichen und sakramentalen und betenden Bedingungen tun, dann können wir bei jedem Besuch täglich einen vollkommenen Ablass erlangen.

Wir sollen die sieben geistlichen Werke der Barmherzigkeit wieder entdecken; Zweifelnden raten, Unwissende belehren, Sünder zurechtweisen, Betrübte trösten, Beleidigungen verzeihen, Lästige geduldig ertragen, für die Lebenden und Verstorbene beten (KKK 2447; Mt 25,31-46; Apostolische Pönitentiarie, Über die Gewährung eines Ablasses …, vom 13. Mai 2024).

5. Entscheidend für die Auswirkung des Ablasses ist die Gesinnung, mit der uns um den Ablass bemühen. Denn die Gnade des Ablasses, Nachlass der Sündenfolgen, kann nicht automatisch erlangt werden durch religiöse Übungen – ohne die Gesinnung der Umkehr. Dazu ein Beispiel: die Teilnahme an einer Erstkommunionfeier ist mit einem Ablass verbunden. Der Onkel, der bei der Erstkommunion seines Enkels präsent ist und ansonsten seit seiner Firmung in schwerer Sünde lebt, möge doch nicht dem Irrtum verfallen, einen Ablass erhalten zu haben. Ebenso die vielen Katholiken, die im doppelten Irrtum sind, vom Segen Urbi et Orbi nicht nur die Vergebung der Sünden zu erhalten, sondern auch noch einen Freifahrt-Schein in den Himmel zu bekommen.

Es braucht den Wunsch, von jeder Anhänglichkeit an die Sünde befreit werden zu wollen, es braucht die entschiedene Absage an jeder Anhänglichkeit an die Sünde.

Nur wenn wir den Wunsch haben, den Willen Gottes in unserem Leben zu erfüllen, nur dann kann unsere Seele die volle Heilung und Heiligung erlangen.

Wenn wir den Ablass häufig erlangen, dann verändert das unseren Charakter zum Guten und nach und nach die selbstsüchtigen Gewohnheiten abzulegen.

Alle Ablässe können wir auch den Verstorbenen zuwenden, die sich noch im Fegefeuer befinden. Sie könnten mit den folgenden oder ähnlichen Worten beten: „Lieber Gott, ich bitte dich, wende du den Ablass, den ich soeben erworben habe, dieser und jener Seele zu. Ich danke dir, dass du genau das tun wirst, was deiner Liebe und Weisheit am meisten entspricht.“

Welche Ablässe gibt es? Sehr viele:

tägliche Ablässe: Anbetung, Bibel, Kreuzweg, Rosenkranz… und die vielen Werke der 7 geistlichen und 7 leiblichen Barmherzigkeit, und das sind mehr als die 7 + 7.

Besondere Ablässe: Urbi et Orbi, Portiunkula, Allerseelen, Barmherzigkeitssonntag, bei Wallfahrten, im Heiligen Jahr, am Weltjugendtag, am Karfreitag, zur Erstkommunion, Primiz, Priesterjubiläum, und viele andere Anlässe und eben auch am Ende von Exerzitien, wie dies jetzt bei uns der Fall ist.

Wir sind in der Feier der heiligen Fünfzig Tage von Ostern bis Pfingsten. Pfingsten ist der 50. Ostertag. In der Ostervigil haben wir unser Tauf-Versprechen erneuert. An Pfingsten können wir den auferstandenen Herrn bitten, er möge in uns die Gnade der Firmung erneuern.

-        Sie verwurzelt uns tiefer in der Gotteskindschaft

-        Sie vereint uns fester mit Christus

-        Sie vermehrt in uns die Gaben des Heiligen Geistes

-        Sie verbindet uns vollkommener mit der Kirche

-        Sie schenkt uns eine besondere Kraft des Heiligen Geistes, um in Wort und Tat als wahre Zeugen Christi den Glauben auszubreiten und zu verteidigen, den Namen Christi tapfer zu bekennen und uns nie des Kreuzes zu schämen.

Das ist doch der Sinn von Exerzitien: dass wir bewusster aus der Gnade der Taufe und aus der Gnade der Firmung leben. Darum haben wir doch Exerzitien gemacht. Und dabei hilft uns die Kirche, wenn sie uns nun diesen Segen des barmherzigen Gottes spendet, der mit dem vollkommenen Ablass verbunden ist.


Donnerstag, 30. Januar 2025

"Die Beichte als Voraussetzung für die Erstkommunion gehört abgeschafft"


Das ist die Meinung von Frau Gabriele Höfling, Redakteurin bei katholisch.de (15.1.2025). Sie schreibt:

Die bisherige, im Kirchenrecht verankerte Praxis, den Erstkommunionempfang von 8- oder 9-Jährigen an die Bedingung der vorherigen Beichte zu knüpfen, ist hochproblematisch. Das zeigt eine ganze Reihe von Argumenten: Einerseits sind Kinder entwicklungspsychologisch laut Experten in diesem Alter noch gar nicht in der Lage, Konzepte wie Schuld und Sünde richtig zu begreifen.

Meine Frage: Sind denn die Kinder in diesem Alter fähig, das Mysterium der Eucharistie „richtig zu begreifen“? Meine Erfahrungen: Wenn ich die Kommunion austeile an Kinder in diesem Alter, dann habe ich den Eindruck, dass sie nicht wissen, was sie empfangen. Dabei bin ich mir nicht sicher, woran es liegt: an der mangelnden Intelligenz der Kinder? Oder gibt es noch einen anderen Grund? In den Gemeinden sind es meist die einsatzfreudigen sogenannten Kommunionmütter. Wer katechetisiert die Katecheten?

Da man aber landauf landab nicht daran denkt oder es nicht wagt, über den rechten Zeitpunkt der Erstkommunion nachzudenken, scheint man also der Meinung zu sein, die Kinder in diesem Alter seien zwar entwicklungspsychologisch nicht in der Lage, Konzept wie Schuld und Sünde richtig zu begreifen, aber sie seien dennoch in der Lage, das Konzept der Eucharistie zu begreifen. Denn da werden bis jetzt keine Bedenken geäußert. Warum eigentlich nicht?

Also: Wenn man den Kindern zutraut, das Mysterium der Eucharistie „richtig zu begreifen“ und sich dem entsprechend zu verhalten, und das sollte sich eigentlich zeigen in einem andächtigen und ehrfürchtigen Empfang des Leibes des Herrn, dann sind sie auch fähig, Wesen und Bedeutung des Sakramentes der Versöhnung „richtig zu begreifen“, vorausgesetzt, es wird ihnen von Katecheten recht vermittelt, die – im Ideal-Fall – selber eine ordentliche Beichtpraxis pflegen. Meine Erfahrungen beim Hören dieser Erstbeichten waren für mich erschreckend: weder ein (kindgemäßes) Sündenbewusstsein noch eine (kindgemäße) Sündenerkenntnis der Beichtenden! Ich fragte mich danach: wie und von wem sind diese Kinder nur vorbereitet worden?

Studien haben zudem belegt, dass die Beichte anfällig ist für die Anbahnung von Kindesmissbrauch.

Mein Zwischenruf: Um genau das zu verhindern, haben wir die gute alte Tradition von Beichtstühlen, die aber seit Jahren als Abstellkammern für Staubsauer und Putzmaterial missbraucht werden, wenn sie denn nicht schon entsorgt worden sind.

Zudem wirkt in einer Zeit, in der auch bei Erwachsenen die Beichtpraxis stark zurückgeht, ein Beichtzwang für Kinder grotesk.

Zwischenrufe: Sollte der Rückgang der Beichtpraxis bei Erwachsenen eine Handlungsorientierung für die nachwachsende Generation der Zukunft sein? Weil die Erwachsenen nicht beichten, deswegen sollen die Kinder nicht vernünftig zur Beichte geführt werden? Was ist das denn für eine Logik? Dabei ist doch eine kindgemäße Beichtkatechese und Beichtpastoral die Chance für die Zukunft, dieses wunderbare Sakrament allmählich wieder in die normale Pastoral einzuführen! Das pastorale Personal könnte doch mit Katechesen zum Sakrament der Beichte beginnen. Dazu muss man keine Klimmzüge machen. Das GOTTESLOB bietet ausgezeichnetes Material: 597 DIE (ERST-)BEICHTE VON KINDERN und 598 HILFEN ZUR GEWISSENSERFORSCHUNG FÜR KINDER. Die beste Voraussetzung dafür ist eine gute Beichtpraxis der Katecheten, welche die Kinder zur Beichte hinführen wollen. Die Verwirrung scheint nicht gering, selbst bei Priestern. Als ich in einer sakramentalen Beichte das Bekenntnis meiner Sünden abgelegt hatte, sagte mir der Beichtpriester, der es sicher nur gut meinte: „Aber Herr Pater, Sie müssen doch auch sehen, was Sie Gutes getan haben!“ Vielleicht dachte er, ich sei depressiv, und glaubte, mich trösten und mir einen guten Zuspruch geben zu müssen. Ich antwortete: „Ich dachte, in der Beichte solle ich alle meine Sünden und nur meine Sünden bekennen, und nicht meine guten Taten aufzählen.“ Danach fragte ich mich, was dieser Priester in seiner Pfarrei den Kindern zur Vorbereitung der Beichte erzählen wird, vielleicht in dem Stil: „Liebe Kinder, ihr könnt ganz beruhigt alle eure Probleme erzählen. Der Priester wird euch gut zuhören und ihr braucht keine Angst zu haben.“ Dann kann es passieren, dass die Kinder in der Beichte ihre Probleme mit den Eltern erzählen und von dem Stress, den sie mit ihnen haben, erzählen, aber nicht ihre Sünden bekennen.

Schließlich ist die Erstkommunionkatechese inzwischen für nicht wenige Familien der erste tiefere Berührungspunkt mit der Kirche. Dann gleich mit dem hochtheologischen Sakrament der Buße und Versöhnung zu kommen, kann leicht überfordern.

Zwischenrufe: Ist das Sakrament der Eucharistie weniger „hochtheologisch“? Wenn es aber ebenso hochtheologisch ist wie das Sakrament der Buße, dann ist es konsequent, auch für dieses Sakrament einen geeigneteren zeitlichen Ansatz zu finden. Aber diese Frage scheint nicht im Fokus zu stehen. Warum nicht? Vielleicht deswegen nicht, weil mit dieser Feier sentimentale, nostalgische, romantische Bedürfnisse befriedigt werden; oder gibt es einen „Gottesbedarf“? Ich bin mir nicht sicher, denn nach dem Weißen Sonntag ist kein Gottesbedarf mehr vorhanden.

Eine negative erste Beichterfahrung ist für den weiteren Zugang zur Beichte aber wohl eher abträglich. Das wäre tragisch, denn bei einem richtigen Verständnis kann das Sakrament tatsächlich eine positive, befreiende und stärkende Wirkung haben.

Richtig. Die Lösung ist eine adressaten-adäquate Beichtkatechese.

Ansätze, die bisherige Herangehensweise zu ändern, gab und gibt es schon: Die Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs im Erzbistum Freiburg etwa forderte 2024 eine Verlegung der ersten Beichte auf das Jugendalter.

Zwischenruf: Super! Dann doch bitte auch die Zulassung zum Empfang der Eucharistie. Aber jetzt mal ehrlich: ist denn das die Lösung? Eine „Verlegung der ersten Beichte auf das Jugendalter“ kann die Lösung sein, wenn die Vorbereitung auf die Beichte mystagogisch gestaltet wird. Und es bleibt die Frage nach dem rechten Zeitpunkt für die ersten Empfang der Eucharistie. Kann denn das so bleiben? Ist denn das alles so ok? Oder scheut man sich nur deswegen, dieser Frage nachzugehen, weil man jetzt schon den Aufschrei der (nicht praktizierenden) Eltern scheut?

Nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil gab es laut der Theologin Birgit Jeggle-Merz bis in die 1970er-Jahre vorübergehend Ausnahmegenehmigungen, die die Beichte erst nach der Erstkommunion ermöglichten.

Zwischenfrage: Was ist der Vorteil? Und überhaupt: warum soll denn die Erstkommunion so früh erfolgen?

Jetzt gilt es, das Thema umfassend anzugehen.

Richtig, dann aber auch bitte wirklich umfassend, und nicht nur im Blick auf die Beichte. Und damit meine ich: den Weg der Initialisierung in die Christwerdung bei Beibehaltung der bei uns bis jetzt immer noch üblichen Kindertaufe.

Vielleicht könnte für Papst Franziskus ja das gerade begonnene Heilige Jahr der Versöhnung ein Anlass sein, das Kirchenrecht in Bezug auf die Kinderbeichte ändern.

Zwischenrufe: Das ist zu kurz gedacht. Es braucht mehr. Ganz besonders ein Überdenken der aktuellen Praxis der Spendung des Sakramentes der Firmung. Machen wir uns doch nichts vor: paradoxer oder perverser Weise: ausgerechnet das Sakrament der Mündigkeit ist zum großen Abschiedsfest von der Kirche geworden. Und alle spielen mit, besonders die Bischöfe.

Dienstag, 8. Oktober 2024

Weltkindertag und Abtreibung

 

Der Weltkindertag am 20. September stand im Jahr 2024 unter dem Motto „Mit Kinderrechten in die Zukunft“. Am darauffolgenden Sonntag sagte der Prediger im sonntäglichem Konventamt in der Erzabtei St. Ottilien viel Richtiges und sprach mehrmals von den „Rechten der Kinder“. Während der Predigt fragte ich mich:

-         Welche Rechte haben die Kinder?

-         Welche Kinder haben welche Rechte?

-         Wann erhalten die Kinder welche Rechte?

-         Welche Kinder erhalten wann welche Rechte?

Sie ahnen schon: Ich dachte an die 73 Millionen Kinder, die weltweit jährlich abgetrieben werden (https://www.abortiondata.org/de/abtreibung-weltweit), die im Mutterleib grausam zerstückelt und umgebracht werden, deren Leiber und Gliedmaßen für kosmetische Produkte oder für Forschung missbraucht werden. Diese Gedanken haben mir bis heute keine Ruhe gegeben, darum veröffentliche ich sie jetzt.

Lesen wir, was UNICEF Deutschland und das Deutsche Kinderhilfswerk fordern: „UNICEF Deutschland und das Deutsche Kinderhilfswerk fordern zum 70. Geburtstag dieses Tages, dass die Politik ihre Prioritäten verstärkt auf Kinder ausrichten muss. (1) Denn jeder junge Mensch ist eine große Chance für die Zukunft unserer Gesellschaft. (2) Und es ist das Recht jedes Kindes, sich gut zu entwickeln und sein Leben gestalten zu können – ganz gleich, woher es kommt oder welchen Aufenthaltsstatus es hat. (3) In Kinder zu investieren, ist gerade jetzt notwendig, um die großen Herausforderungen unserer Zeit zu bewältigen. (4) Gleichzeitig gilt es, die Kinder- und Menschenrechte als demokratische Gesellschaft gegenüber jeglicher Form von Diskriminierung zu verteidigen. (5)“ (Zitat aus: https://www.unicef.de/informieren/einsatz-fuer-kinderrechte/weltkindertag).

Wenn man diesen Text liest UND dabei gleichzeitig die globale Praxis der Abtreibung bedenkt, dann kann man sich der folgen Fragen kaum erwehren:

(11. Wieviel Kinder in Deutschland haben niemals das Glück, von der Politik priorisiert zu werden?

(22. Warum vertut unsere Gesellschaft tausendfach die großen Chancen für ihre Zukunft?

(33. Ab wann hat das Kind dieses Recht auf gute Entwicklung? Offenbar nur jene, die nicht durch Abtreibung getötet worden sind.

Die geforderte gute Entwicklung wird nicht im Mutterleib gewährt.

„Aufenthaltsstatus“ gilt wohl nicht für den Mutterleib.

(44. Und warum wird dann das Verbot der Abtreibung immer mehr aufgeweicht und das Recht auf Abtreibung immer mehr zur Normalität?

Warum berauben wir uns der menschlichen Ressourcen, um die großen Herausforderungen unserer Zeit bewältigen zu können?

(55. Ist Abtreibung keine Diskriminierung? Die Schizophrenie dieses Statements im Blick auf die aktuelle Politik und auf die gesellschaftliche Stimmungslage ist nicht zu überbieten.

Und dann machen wir uns Sorgen wegen der aktuellen Kriege, die zu einem Weltkrieg führen können, und verdrängen dabei, dass wir seit wie vielen Jahren täglich einen Weltkrieg gegen das Leben führen, dem schon Millionen Menschen zum Opfer gefallen sind und an dem sich die meisten Bundesbürger schon gewöhnt haben. Das sind nur einige logische Überlegungen, ohne eine andere Dimension zur Sprache gebracht zu haben: Welche Blutschuld laden wir uns auf? Welchen Todesmächten gewähren wir legalen Eintritt in unseren Gesellschaften?

Ein Reporter soll Mutter Theresa gefragt haben: Was braucht die Welt heute am meisten? Die Antwort von Mutter Theresa: Die Barmherzigkeit Gottes!

Mittwoch, 11. September 2024

Wegen Frauenfeindlichkeit: Theologin fordert veränderte Leseordnung

Wegen Frauenfeindlichkeit: Theologin fordert veränderte Leseordnung

katholisch.de veröffentlicht am 23.08.2024 

Die Aachener Pastoralreferentin und Frauenseelsorgerin Annette Jantzen hatte sich zu der Zweiten Lesung am 21. Sonntag im Jahreskreis – Lesejahr B – (Epheser-Brief) geäußert, in welcher die Frauen aufgefordert werden, sich ihren Männern unterzuordnen. „Dieser Abschnitt aus dem Brief an die Gemeinde in Ephesus, geschrieben zu einer Zeit, in der die patriarchale Gesellschaftsordnung schon tief in die Gemeinde eingedrungen war, eignet sich nicht mehr als Schriftlesung im Gottesdienst“ schreibt Jantzen in einem Beitrag Ihres Blogs „Gotteswort weiblich“ auf der Internetseite des Bistums Aachen. Und der „angemessene Umgang mit diesem Text wäre, ihn nicht mehr vorzutragen“, so die Theologin. Dieser Briefabschnitt sei aus der Perspektive der Geschlechtergerechtigkeit ein Terror-Text, weil er Unterdrückung und Zweitrangigkeit ungebrochen sakralisiere und und nahelege, diese zu verinnerlichen. So das Statement von Jantzen. Okey, schauen wir mal hin.

Bei Hochzeiten predige ich gerne über diesen Text, und in Exerzitien erkläre ich gerne den Teilnehmern, nicht weil er so frauenfeindlich wäre, wie Frau Jantzen meint, sondern weil ich den Befehl des Paulus an die Männer so cool finde, den Frau Jantzen nicht zitiert.

Also, was sagt Paulus den Männern (Vers 5)? „Ihr Männer, liebt eure Frauen!“ Jetzt könnte man fragen: „Ok, Paulus, aber wie sollen wir unsere Frauen lieben?“ Und Paulus antwortet: „Liebt eure Frauen, wie Christus die Kirche geliebt und sich für sie hingegeben hat!“ Die todes-bereite Liebe Jesu und seine Selbsthingabe bis zum letzten Tropfen seines Blutes – das ist das Vorbild und der Maß-Stab für die Liebe der Männer zu ihren Frauen. Und damit wir uns richtig verstehen: Das ist keine pastorale Empfehlung, sondern ein Befehl. Was ist das für eine Liebe, mit der die Männer ihre Frauen lieben sollen? Das ist ja eine Liebe, die bereit ist, wie Christus, für die Frau in den Tod zu gehen, es ist eine todes-bereite Liebe. Also mit einer solchen todes-bereiten Liebe sollen die Männer ihre Frauen lieben. Und wenn die Männer das tun und das auch so von ihren Frauen erlebt und erfahren wird, dann kommen die Frauen zu der Erkenntnis und zu der Entscheidung: Mensch, von diesem Mann habe ich nichts zu befürchten. Dieser Mann ist kein Macho, kein Tyrann, der mich unterdrückt, misshandelt, ausnutzt. Dieser Mann beschützt mich. Diesem Mann kann ich mich gerne unterordnen, bei dem bin ich gesichert und geschützt vor Ausbeutung.

Paulus sorgt für den Schutz der Frauen in der Gemeinde von Ephesus, wo die Männer noch nicht so recht begriffen hatten, wie christliche Ehe von Gott gedacht ist.

Mir ist nicht bekannt, dass in einer patriarchalen Gesellschaftsordnung von den Männern (Patriarchen) eine solch qualifizierte Liebe gefordert wurde.

Zwei Fragen: Wo ist denn da Frauenfeindlichkeit? Könnte es nicht auch so sein, dass wir unsere aktuelle kirchliche Situation in diesen Text projizieren?

Eine weitere Frage: Wen trifft denn nun die größere Herausforderung durch Epheser 5: die Frauen, die sich ihrem Beschützer anvertrauen, oder die Beschützer, von denen eine todes-bereite Liebe verlangt wird?

Epheser 5 ist der Plan Gottes für die christliche Ehe, aber die Theologin Frau Jantzen ist der Meinung, der angemessene Umgang mit diesem Text bestehe darin, ihn nicht vorzulesen, ablegen, weglegen. Was wird dadurch gewonnen? Die Männer werden nicht mehr zu dieser Liebe herausgefordert.

Dabei wäre doch dieser Text eine super Herausforderung für die zuhörenden Männer und für eine super Predigt! Also: es braucht eine richtige Auslegung, Exegese; kein schlichtes Ablegen und Weglegen.

Frau Jantzen möchte die Frauen vor dem Hören des Textes schützen, damit sie nicht an die erlittene körperliche, verbale, sexuelle psychische oder finanzielle Gewalt denken müssen. Das ist sicher gut gemeint. Darf ich bitte einen anderen Aspekt daneben stellen? Ich jedenfalls verlange nicht von meiner Umwelt, dass sie sich so verhalte, damit ich nicht an meine Verletzungen erinnert werde. Wenn ich mich vor der Erinnerung schützen muss, dann habe ich noch was aufzuarbeiten. Heilung der negativen Erfahrungen und Erinnerungen geschieht nicht durch Abschottung.

Sonntag, 18. Februar 2024

Osterfestkreis und unser Weg

Der Osterfestkreis beginnt am Aschermittwoch und endet mit Pfingst-Sonntag.

Der Osterfestkreis besteht aus zwei Phasen:

1. die österliche Buß-Zeit (von Aschermittwoch bis Karsamstag)

2. die Osterzeit (von Osternacht-Vigil bis zum Pfingstsonntag).

Wir feiern das, was Gott der Vater im Heiligen Geist durch Christus für  uns getan hat.

Und wir bereiten uns darauf vor, die österlichen Gnaden erneut zu empfangen.

Wir durchschreiten den Osterfestkreis von Aschermittwoch bis Pfingsten.

Dabei gibt es drei "Orte": nicht geographisch-lokal, sondern spirituell.

1. die Wüste (die Versuchung Jesu in der Wüste und sein Sieg über den Satan)

2. der Garten mit dem Grab Jesu, wo sich der auferstandene Herr von Maria von Magdala, von Petrus und von Johannes sehen lies.

3. das Haus, Cönakulum, der Abendmahlssaal, wo die Apostel, die Jünger, die Frauen mit Maria den Heiligen Geist empfingen = also die Kirche.

Wir starten in der Wüste,

das erste Ziel ist Ostern (Erinnerung an unsere sakramentale Taufe, die persönliche Annahme der Taufgnade, die Erneuerung unseres Tauf-Versprechens, unserer Verpflichtung, der persönliche Nachvollzug dessen, was damals unsere Eltern und Paten für uns und an unserer Stelle für uns getan haben, das können wir jetzt, persönlich nachvollziehen).

das zweite Ziel ist Pfingsten (die Übergabe unseres Lebens, das ist eigentlich schon geschehen bei der Taufe und bei der persönlichen Ratifizierung unserer Tauf-Verpflichtung, jetzt die Taufe im Heiligen Geist, das meint: ich gebe meine Zustimmung zum Heiligen Geist, ich erlaube ihm, in mir zu wirken)



Dienstag, 29. August 2023

„Gebet um Befreiung“ und „Befreiungsdienst“: eine Relation

 „Gebet um Befreiung“ und „Befreiungsdienst“: eine Relation

Der „Befreiungsdienst“ und das „Gebet um Befreiung“ haben etwas gemeinsam: sie sind beide kirchlich nicht geordnet: es gibt keine approbiertes Ritual, keine vorgeschriebenen Formeln oder Formen. Das heißt nicht: dass beides verboten oder unkirchlich wäre, sondern das heißt: dass die Kirche sich ihrem inneren Prinzip, nämlich dem Heiligen Geist und seiner Führung und seinem Wirken unterordnet und anvertraut und ihren Gliedern im Volke Gottes im Rahmen der Kirche und unter den Hirten große Handlungsfreiheit und Kreativität lässt Der „Befreiungsdienst“ ist Teil des kirchlichen Heilungsdienstes und als solcher ein umfassendes pastorales Handeln und enthält mehrere Elemente, unter anderem auch das „Gebet um Befreiung“:

- eröffnendes Gebet

- Interview mit dem Klienten, der Person, die um Hilfe bittet

- geistliche Unterscheidung: krankhaft - geistliche

- Evangelisierung

- Katechetisierung

- eventuell den / dem anderen vergeben

- Gebet um Befreiung

- gebietendes Wort

- eventuell Gebet um Heilung

- Gebet um Erfüllung mit dem Heiligen Geist

- abschließende Hinweise: Freiheit bewahren, in den Tugenden wachsen, ein geordnetes sakramentales Leben führen, ein normales Gebetsleben führen, die Berufs- und Standespflichten erfüllen, immer - sofort - und allen - und alles - mit dem Willen und mit dem Herzen vergeben - siehe Matthäus 18,35

- abschließendes Gebet




"Gebet um Befreiung" und "Exorzismus": eine Konfrontation

 

„Gebet um Befreiung“ und „Exorzismus“: eine Konfrontation

Die Konfrontation zeigt Gemeinsamkeiten und Unterschiede.

Gebet um Befreiung

Exorzismus

·         Teil des kirchlichen Heilungsdienstes

·         Teil des kirchlichen Heilungsdienstes

·         Kirchlich nicht geordnet

·         Kirchlich geordnet

·         Es gibt kein Formular

·         Das Rituale

·         Jeder darf beten

·         Nur der Bischof und die von ihm autorisierten Priester

·         Ist immer und nur Gebet

·         Das Formular enthält die zwei Elemente:

- liturgisches Gebet und Psalmen,

- imperative Formeln gerichtet an den Dämon