„Gebet um Befreiung“ und „Befreiungsdienst“: eine Relation
Der „Befreiungsdienst“ und das „Gebet um Befreiung“ haben etwas gemeinsam: sie sind beide kirchlich nicht geordnet: es gibt keine approbiertes Ritual, keine vorgeschriebenen Formeln oder Formen. Das heißt nicht: dass beides verboten oder unkirchlich wäre, sondern das heißt: dass die Kirche sich ihrem inneren Prinzip, nämlich dem Heiligen Geist und seiner Führung und seinem Wirken unterordnet und anvertraut und ihren Gliedern im Volke Gottes im Rahmen der Kirche und unter den Hirten große Handlungsfreiheit und Kreativität lässt Der „Befreiungsdienst“ ist Teil des kirchlichen Heilungsdienstes und als solcher ein umfassendes pastorales Handeln und enthält mehrere Elemente, unter anderem auch das „Gebet um Befreiung“:
- eröffnendes Gebet
- Interview mit dem Klienten, der Person, die um Hilfe bittet
- geistliche Unterscheidung: krankhaft - geistliche
- Evangelisierung
- Katechetisierung
- eventuell den / dem anderen vergeben
- Gebet um Befreiung
- gebietendes Wort
- eventuell Gebet um Heilung
- Gebet um Erfüllung mit dem Heiligen Geist
- abschließende Hinweise: Freiheit bewahren, in den Tugenden wachsen, ein geordnetes sakramentales Leben führen, ein normales Gebetsleben führen, die Berufs- und Standespflichten erfüllen, immer - sofort - und allen - und alles - mit dem Willen und mit dem Herzen vergeben - siehe Matthäus 18,35
- abschließendes Gebet
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